Die Aufbau- und Werbehöhe (inkl. Schilder, Transparente und sonstige Werbe- und Bauträger) ist auf 4,50 m festgesetzt, soweit die Höhe der Hallendecke und eventuell vorhandene feste Einbauten dies zulassen. Eine Überschreitung der Aufbau- und Werbehöhe bis 6,50 m ist in den Hallen 1 und 6–9 ohne Freigabe möglich. In den Hallen 4, 5, 10 und 11 ist eine Überschreitung der Aufbauhöhe, je nach Hallenhöhe und mit schriftlicher Freigabe möglich.
Bei eingeschossigen Standbauten, die die zulässige Aufbauhöhe nicht überschreiten, ist es nicht erforderlich, Zeichnungen zur Freigabe einzureichen, wenn die technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden.
Alle anderen Standbauten und Konstruktionen (z.B. Doppelgeschosse) sind freigabepflichtig, insbesondere wenn in dem Stand besondere Aufbauten bzw. Besprechungskabinen vorgesehen bzw. statische Berechnungen erforderlich sind.
Für den Antrag auf Freigabe sind die Pläne für den Messestand der Koelnmesse vor Ausführung der Arbeiten rechtzeitig, mindestens jedoch 6 Wochen vor Aufbaubeginn vorzulegen. Diese prüffähigen Unterlagen bestehen aus Grundrissen, Ansichten und konstruktivem Schnitt mit allen Maßen.
Die maximale Bau- und Werbehöhe aller Standbauten in Passagen und Boulevardbereichen beträgt 3,00m.
Nachzulesen in den Besonderen Teilnahmebedingungen (.pdf)